BLZK-News

Pflegetipps für Zahnersatz

Neuer Patientenfilm zur Reinigung von Prothesen und Implantaten

Am längsten hält Zahnersatz, wenn er optimal gepflegt wird. Wie das geht, erfahren Patientinnen und Patienten im neuen Film der Bayerischen Landeszahnärztekammer, den die Berufsvertretung der bayerischen Zahnärzte zusammen mit ihrem Kooperationspartner TV-Wartezimmer produziert hat. Zahnarztpraxen können das Video als Unterstützung im Beratungsgespräch nutzen.

Diese Fragen werden im ersten Teil des Patientenfilmes „Pflegetipps für Zahnersatz“ beantwortet:

  • Wie reinige ich meinen herausnehmbaren Zahnersatz richtig?
  • Was muss ich beachten, damit die Prothese bei der Pflege nicht beschädigt wird?
  • Und wie funktioniert die wöchentliche Intensivreinigung?

Der zweite Teil widmet sich der Reinigung von festsitzendem Zahnersatz. Hier werden Patientinnen und Patienten darüber informiert, warum festsitzender Zahnersatz genauso gründlich gepflegt werden sollte wie die echten Zähne. Außerdem erfahren sie, wie sie bei der Reinigung von Implantaten und Brücken richtig vorgehen und welche Hilfsmittel sie benutzen können. Bebildert werden diese Tipps mit modernen, lebendigen Animationen.

Video unterstützt im Beratungsgespräch

Der zweieinhalbminütige Film ist in der Mediathek der BLZK-Patientenwebsite www.zahn.de zu sehen. Zahnärztinnen und Zahnärzte können ihn ihren Patienten zum Beispiel während des Beratungsgespräches auf dem PC oder Tablet zeigen, um die richtige Pflege von Zahnersatz zu veranschaulichen. Oder sie machen ihre Patienten darauf aufmerksam, dass sie sich den Film in Ruhe zu Hause ansehen können, um sich die Tipps noch einmal ins Gedächtnis zu rufen.

Viele weitere Patientenfilme in der Mediathek

Neben dem neuen Film zu Pflegetipps für Zahnersatz stehen in der Mediathek auf www.zahn.de noch viele weitere Videos zu zahnmedizinischen Themen zur Verfügung. Patienten können sich dort zum Beispiel zu Parodontitis, Alignern, Fissurenversiegelung, Bleaching oder Mundgesundheit in der Schwangerschaft informieren. Auch rund um das Thema Implantate finden sie in der Mediathek einige Filme – zum Beispiel die Videos „Implantate“, „Implantatgetragene Prothetik“ und „Tipps zur Zahn-OP“.


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Jetzt anmelden: Neue Kursreihe „Berufspolitische Bildung“ startet im Juli

Standespolitik gemeinsam gestalten

Interessieren Sie sich für die Strukturen der zahnärztlichen Selbstverwaltung? Möchten Sie die zahnärztliche Berufspolitik mitgestalten und gleichzeitig einen Blick über den Tellerrand der eigenen Tätigkeit hinaus gewinnen? Dann bietet Ihnen die gemeinsam von Bayerischer Landeszahnärztekammer und Kassenzahnärztlicher Vereinigung Bayerns angebotene Kursreihe „Berufspolitische Bildung“ dazu gezielte Einblicke und wertvolle Informationen. Der Startschuss fällt im Juli 2024.

Berufspolitik braucht Engagement

Im Sommer beginnt ein neuer Durchgang der erfolgreichen Kursreihe „Berufspolitische Bildung“. Die Teilnehmerzahl ist auf 15 begrenzt. In drei Wochenend-Kursen – jeweils von Freitagmittag bis Samstagnachmittag – werden engagierten Zahnärztinnen und Zahnärzten grundlegende Kenntnisse über die Strukturen des Gesundheitssystems sowie über die Rolle und Aufgaben der Beteiligten vermittelt.

1. Kursblock – 26. und 27. Juli 2024 in München

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer lernen sich kennen und schauen gemeinsam mit leitenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beider Körperschaften hinter die Kulissen von BLZK und KZVB. Ein Blick auf die Schwerpunkte der Arbeit der beiden Standesorganisationen und konkrete (Fall-)Beispiele verdeutlichen die berufspolitischen Herausforderungen für die Zahnärzteschaft.

2. Kursblock – 27. und 28. September 2024 in Volkach an der Mainschleife

Beim zweiten Treffen stehen praktische Trainings zu Kommunikation und Zukunftsthemen im Vordergrund.

3. Kursblock – 17. und 18. Januar 2025 in Berlin

Beim abschließenden Block in Berlin kommen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer direkt mit Vertretern der Gesundheitspolitik in Kontakt. Hier werden Grundlagen zur Rolle der zahnärztlichen Körperschaften und deren Einfluss auf die Politik sowie zu den Gestaltungsmöglichkeiten für Zahnarztpraxen vermittelt.

Netzwerkaufbau für Berufsstand: Dialog und Perspektiven

Der Kurs soll den direkten Austausch zu aktuellen Themen und zur Zukunft des Berufsstandes untereinander fördern, denn Netzwerken ist ein zentrales Mittel standespolitischen Handelns. Im vergangenen Jahr fand ein Netzwerktreffen der letzten beiden Kursgruppen statt. Auch mit dem standespolitischen Nachwuchs aus dem Bundesland Brandenburg wurde inzwischen ein regelmäßiger Austausch etabliert.


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Freistellung Auszubildender vor der schriftlichen Abschlussprüfung

Am 24. April 2024 findet Teil 1 der gestreckten Abschlussprüfung der Auszubildenden zur/zum Zahnmedizinischen Fachangestellten statt. Ausbildende haben gemäß § 15 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 Berufsbildungsgesetz (BBiG) die Auszubildenden an dem Arbeitstag, der der schriftlichen Abschlussprüfung unmittelbar vorangeht, freizustellen. Alle Auszubildenden, die an diesem Termin an der schriftlichen Abschlussprüfung teilnehmen, müssen demnach am 23. April 2024 von der Ausbildung in der Praxis freigestellt werden. Dieser Tag wird nicht auf den Erholungsurlaub angerechnet. Die Freistellung kann auch nicht auf ein anderes Datum gelegt werden.

Abschlussprüfung nach neuer Ausbildungsverordnung

Prüfungen nach der neuen Ausbildungsverordnung finden in diesem Jahr erstmals statt. Die Auszubildenden legen die Abschlussprüfung in zwei zeitlich getrennten Teilen ab, in der sogenannten gestreckten Abschlussprüfung. Die Freistellung an dem Arbeitstag, der der schriftlichen Abschlussprüfung unmittelbar vorangeht, ist somit den Auszubildenden zweimal zu gewähren – am Arbeitstag vor der schriftlichen Abschlussprüfung Teil 1 und am Arbeitstag vor der schriftlichen Abschlussprüfung Teil 2.

Berufsschultag vor dem Prüfungstermin?

Die Freistellungspflicht nach § 15 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 BBiG betrifft nur den der schriftlichen Abschlussprüfung unmittelbar vorangehenden Arbeitstag. Wenn dies ein Berufsschultag ist, gibt es keinen ersatzweisen Anspruch auf eine Freistellung an einem anderen Arbeitstag. Vom Besuch der Berufsschule am Tag unmittelbar vor der schriftlichen Abschlussprüfung kann nicht befreit werden. Hier erfolgt die Freistellung vom Arbeitstag in der Praxis durch den Ausbildenden nach § 15 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BBiG bereits für den Besuch der Berufsschule.


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3 Fragen an das Vorstandsmitglied Dr. Willi Scheinkönig

Vorstellung des BLZK-Vorstands 2022-2026

Wer sind die „Neuen“ im Vorstand der Bayerischen Landeszahnärztekammer? Warum engagieren sie sich ehrenamtlich für ihre Kolleginnen und Kollegen? Welche Lösungsansätze verfolgen sie bei den wichtigsten standespolitischen Problemfeldern? In der Serie „3 Fragen an …“ im Bayerischen Zahnärzteblatt (BZB) kommen die neugewählten Vorstandsmitglieder der Berufsvertretung der bayerischen Zahnärzte zu Wort – in diesem Monat Dr. Willi Scheinkönig.


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Alterszahnheilkunde

GOZ aktuell

Der demografische Wandel wird künftig in vielen Bereichen eine gesellschaftliche Herausforderung darstellen. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes sinkt die Zahl der Menschen im jüngeren Alter, gleichzeitig steigt die Zahl älterer Personen. Maßgebliche Gründe für den stark wachsenden Anteil von Hochbetagten sind ein gesundheitsbewusster Lebensstil, verbesserte Arbeitsbedingungen und Fortschritte in der medizinischen Versorgung.

Mit dieser Entwicklung ändern sich auch die Anforderungen an die zahnmedizinische Behandlung. Ältere Menschen haben besondere Bedürfnisse und brauchen oftmals aufgrund von Erkrankungen mehr Zuwendung. Werden Patienten pflegebedürftig, ist ein Besuch in der Praxis meist nicht mehr möglich. Dann müssen sie zu Hause oder in einer Pflegeeinrichtung behandelt werden. Senioren hingegen, die sich noch guter Gesundheit erfreuen, können mitunter hohe Erwartungen an die zahnärztliche Versorgung stellen.

Das Referat Honorierungssysteme der Bayerischen Landeszahnärztekammer informiert in diesem Beitrag über Besonderheiten und Abrechnungsbestimmungen im Zusammenhang mit der Behandlung älterer Patienten.

Vollständiger Artikel mit den Berechnungen und Tabellen aus dem BZB

Artikel aus dem BZB 4/2024 als PDF lesen (509 KB)


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Hygiene und Nachhaltigkeit – was ist möglich?

Umweltschonende Praxisführung unter Berücksichtigung der Hygieneanforderungen

Über Möglichkeiten einer umweltbewussten Praxisführung haben wir in den letzten Ausgaben des BZBplus bereits mehrfach berichtet. Der Nachhaltigkeit sind jedoch durch die Anforderungen der Praxishygiene Grenzen gesetzt.

Klar ist, die Sicherheit der Patientinnen und Patienten sowie des Praxisteams steht bei der Behandlung immer an erster Stelle. Zudem ist nicht jede Maßnahme für alle Praxen geeignet und umsetzbar. Dennoch können Zahnarztpraxen mit ihrem Handeln die Umwelt schonen. Kosten und Arbeitsaufwand werden dabei häufg sogar reduziert.

Korrekte Einstufung der Medizinprodukte und Aufbereitung

Eine Risikobewertung und Einstufung der aufzubereitenden Medizinprodukte (Instrumente) ist gemäß RKI-Richtlinie „Anforderung an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten“ zu erstellen. Für „semikritisch“ (nicht invasiv) eingestufte Medizinprodukte (Instrumente) ist nach der Aufbereitung keine Folien-/Papierverpackung nötig. Sie müssen also auch nicht sicherheitshalber verpackt und gelagert oder gar verpackt sterilisiert werden. Bei der Nutzung eines Reinigungsund Desinfektionsgerätes (RDG) müssen semikritische Medizinprodukte nicht zusätzlich unverpackt in den Autoklaven. Nach der Aufbereitung in einem RDG mit validierten Prozessen können sie freigegeben werden.

Anders verhält es sich bei „kritisch“ (bestimmungsgemäß invasiv, in den Körper eindringend) eingestuften Medizinprodukten (Instrumenten). Diese sind stets zu verpacken.

Unser Tipp: Überprüfen Sie Ihre „Risikobewertung und Einstufung von Medizinprodukten“ unter C02b05 im QM Online. Hier fnden Sie eine detaillierte Liste zur Einordnung der Produkte. Bedenken Sie bei der Umsetzung, dass die korrekte Aufbereitung im Praxisalltag Energie und Arbeitszeit sparen kann. 

Tauchbad für Medizinprodukte

Ein weiterer Punkt ist die Nutzung eines Tauchbades mit Reinigungs- und/oder Desinfektionslösungen, wenn im Anschluss die kontaminierten Medizinprodukte (Instrumente) maschinell aufbereitet werden. Dies ist generell möglich und erlaubt, allerdings ist die Trockenablage der Instrumente ausreichend.

Werden aus Arbeitsschutzgründen die Instrumente vor der maschinellen Aufbereitung in ein (desinfzierendes) nicht fxierendes Reinigungsbad gelegt, müssen die Rückstände vor dem Programmstart sorgfältig abgespült werden, um eine Schaumbildung im RDG zu vermeiden. Andernfalls kann es zu einer Fehlermeldung kommen, die eine Wiederholung des Vorgangs erfordert.

Tägliche Feuchtreinigung der Fußböden

Laut RKI „Infektionsprävention in der Zahnheilkunde – Anforderungen an die Hygiene“ wird die allabendliche Feuchtreinigung der Praxisböden gefordert: „Für Fußböden der Behandlungsräume ist am Ende eines Arbeitstages eine Feuchtreinigung ohne Zusatz von Desinfektionsmitteln ausreichend. Gezielte Desinfektionsmaßnahmen sind notwendig, wenn eine sichtbare Kontamination des Fußbodens mit Blut, Speichel oder anderen potenziell infektiösen Sekreten vorliegt (Kat. IB)“, so die RKI-Vorgabe.

Abfalltrennung in den Praxisräumen

Was für den privaten Haushalt längst Standard ist, lässt sich ebenso in der Praxis umsetzen: das separate Sammeln von Glas, Papier, Metall und Kunststoff. Die Wertstoffe können nach der Nutzung getrennt entsorgt werden. In den Praxisräumen ist es hilfreich, wenn dazu Abfallbehälter mit eindeutiger Beschriftung bereitstehen. Nicht vergessen: Das Reinigungspersonal entsprechend instruieren, damit am Ende nicht doch alles im Restmüll landet.

Aus Gründen des Unfallschutzes ist kontaminierter und/oder feuchter Abfall in sicher umschlossenen Säcken zu verpacken. Auf Plastiksäcke können Praxen daher leider nicht verzichten. Allerdings gibt es diese mittlerweile auch aus recyceltem Material. Der Praxisabfall wird anschließend über den normalen Hausmüll entsorgt. Gebrauchte Einmal-Instrumente wie Kanülen, chirurgische Nadeln und Skalpelle werden in aller Regel verschlossen in durchstichfesten Behältern gesammelt und ebenfalls über den normalen Hausmüll beseitigt. Ausnahmen sind möglich, wenn die zuständige Landesbehörde eine abweichende kommunale Abfallsatzung erlassen hat.

Für Gefahr- und Giftstoffe gelten gesonderte Vorschriften. Diese müssen separat behandelt werden. Die Sicherheitsdatenblätter zu den jeweiligen Stoffen geben darüber Auskunft. Der Nachweis über eine sachgemäße Entsorgung bei Fachfirmen oder dem Recyclinghof muss aufbewahrt werden. Er ist auf Verlangen der Behörde vorzulegen.

Wiederverwendbare Alternativen zum Plastikbecher

Thermostabile wiederverwendbare Becher, die im RDG aufbereitet werden, sind eine gute Alternative zu Plastikbechern. Papierbecher sind nur bedingt eine umweltschonende Option, da sie in der Regel kunststoffbeschichtet sind (siehe: Nachhaltigkeit konkret Teil 3: Eine Frage des Materials). Daher müssen diese auch in den Restmüll und dürfen nicht in die Papiertonne!

Papier- oder Frotteehandtücher – je nach Nutzung

Zum Einmalgebrauch auf der Patiententoilette fnden waschbare Handtücher statt Papierservietten problemlos Verwendung. Allerdings braucht es dafür eine entsprechende Menge an Handtüchern. Ein Behältnis für die gebrauchten Tücher sollte beim Waschbecken bereitstehen. Sie müssen in der Waschmaschine der Praxis aufbereitet werden.

In den Bereichen, in denen das Personal die Hände abtrocknet, ist der Einsatz von Papierhandtüchern nötig. Bei Einmalhandtüchern kann man jederzeit auf solche aus Recyclingpapier zurückgreifen. Das schont die Umwelt.

Alte Instrumente und funktionierende Geräte

Beim Austausch alter Instrumente und Geräte brauchen diese nicht zwangsläufg im Abfall zu landen. Möglicherweise können sie an eine Spendenoder Hilfsorganisation weitergegeben werden. Dies gilt natürlich nur für Geräte, die noch funktionsfähig sind. Das Rote Kreuz, Zahnärzte ohne Grenzen oder andere Hilfsorganisationen sind bei der Vermittlung entsprechender Stellen gerne behilfich.

Download Artikel: Hygiene und Nachhaltigkeit – was ist möglich?

Artikel aus dem BZBplus 4/2024 als PDF (141 KB)


Vorschläge, und nicht Vorschriften – Anregungen, und nicht Anweisungen:

Die Beiträge der BLZK zur Nachhaltigkeit verstehen sich ausdrücklich als Empfehlungen, die je nach individuellen Umständen in der Praxis ohne zusätzlichen Aufwand und ohne zusätzliche Bürokratie umgesetzt werden können. Sie sind nicht verbindlich.


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24.04.2024 | Nachrichten
Pflegetipps für Zahnersatz

Neuer Patientenfilm zur Reinigung von Prothesen und Implantaten

Am längsten hält Zahnersatz, wenn er optimal gepflegt wird. Wie das geht, erfahren Patientinnen und Patienten im neuen Film der Bayerischen Landeszahnärztekammer, den die Berufsvertretung der bayerischen Zahnärzte zusammen mit ihrem Kooperationspartner TV-Wartezimmer produziert hat. Zahnarztpraxen können das Video als Unterstützung im Beratungsgespräch nutzen.

Diese Fragen werden im ersten Teil des Patientenfilmes „Pflegetipps für Zahnersatz“ beantwortet:

  • Wie reinige ich meinen herausnehmbaren Zahnersatz richtig?
  • Was muss ich beachten, damit die Prothese bei der Pflege nicht beschädigt wird?
  • Und wie funktioniert die wöchentliche Intensivreinigung?

Der zweite Teil widmet sich der Reinigung von festsitzendem Zahnersatz. Hier werden Patientinnen und Patienten darüber informiert, warum festsitzender Zahnersatz genauso gründlich gepflegt werden sollte wie die echten Zähne. Außerdem erfahren sie, wie sie bei der Reinigung von Implantaten und Brücken richtig vorgehen und welche Hilfsmittel sie benutzen können. Bebildert werden diese Tipps mit modernen, lebendigen Animationen.

Video unterstützt im Beratungsgespräch

Der zweieinhalbminütige Film ist in der Mediathek der BLZK-Patientenwebsite www.zahn.de zu sehen. Zahnärztinnen und Zahnärzte können ihn ihren Patienten zum Beispiel während des Beratungsgespräches auf dem PC oder Tablet zeigen, um die richtige Pflege von Zahnersatz zu veranschaulichen. Oder sie machen ihre Patienten darauf aufmerksam, dass sie sich den Film in Ruhe zu Hause ansehen können, um sich die Tipps noch einmal ins Gedächtnis zu rufen.

Viele weitere Patientenfilme in der Mediathek

Neben dem neuen Film zu Pflegetipps für Zahnersatz stehen in der Mediathek auf www.zahn.de noch viele weitere Videos zu zahnmedizinischen Themen zur Verfügung. Patienten können sich dort zum Beispiel zu Parodontitis, Alignern, Fissurenversiegelung, Bleaching oder Mundgesundheit in der Schwangerschaft informieren. Auch rund um das Thema Implantate finden sie in der Mediathek einige Filme – zum Beispiel die Videos „Implantate“, „Implantatgetragene Prothetik“ und „Tipps zur Zahn-OP“.


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22.04.2024 | Nachrichten
Jetzt anmelden: Neue Kursreihe „Berufspolitische Bildung“ startet im Juli

Standespolitik gemeinsam gestalten

Interessieren Sie sich für die Strukturen der zahnärztlichen Selbstverwaltung? Möchten Sie die zahnärztliche Berufspolitik mitgestalten und gleichzeitig einen Blick über den Tellerrand der eigenen Tätigkeit hinaus gewinnen? Dann bietet Ihnen die gemeinsam von Bayerischer Landeszahnärztekammer und Kassenzahnärztlicher Vereinigung Bayerns angebotene Kursreihe „Berufspolitische Bildung“ dazu gezielte Einblicke und wertvolle Informationen. Der Startschuss fällt im Juli 2024.

Berufspolitik braucht Engagement

Im Sommer beginnt ein neuer Durchgang der erfolgreichen Kursreihe „Berufspolitische Bildung“. Die Teilnehmerzahl ist auf 15 begrenzt. In drei Wochenend-Kursen – jeweils von Freitagmittag bis Samstagnachmittag – werden engagierten Zahnärztinnen und Zahnärzten grundlegende Kenntnisse über die Strukturen des Gesundheitssystems sowie über die Rolle und Aufgaben der Beteiligten vermittelt.

1. Kursblock – 26. und 27. Juli 2024 in München

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer lernen sich kennen und schauen gemeinsam mit leitenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beider Körperschaften hinter die Kulissen von BLZK und KZVB. Ein Blick auf die Schwerpunkte der Arbeit der beiden Standesorganisationen und konkrete (Fall-)Beispiele verdeutlichen die berufspolitischen Herausforderungen für die Zahnärzteschaft.

2. Kursblock – 27. und 28. September 2024 in Volkach an der Mainschleife

Beim zweiten Treffen stehen praktische Trainings zu Kommunikation und Zukunftsthemen im Vordergrund.

3. Kursblock – 17. und 18. Januar 2025 in Berlin

Beim abschließenden Block in Berlin kommen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer direkt mit Vertretern der Gesundheitspolitik in Kontakt. Hier werden Grundlagen zur Rolle der zahnärztlichen Körperschaften und deren Einfluss auf die Politik sowie zu den Gestaltungsmöglichkeiten für Zahnarztpraxen vermittelt.

Netzwerkaufbau für Berufsstand: Dialog und Perspektiven

Der Kurs soll den direkten Austausch zu aktuellen Themen und zur Zukunft des Berufsstandes untereinander fördern, denn Netzwerken ist ein zentrales Mittel standespolitischen Handelns. Im vergangenen Jahr fand ein Netzwerktreffen der letzten beiden Kursgruppen statt. Auch mit dem standespolitischen Nachwuchs aus dem Bundesland Brandenburg wurde inzwischen ein regelmäßiger Austausch etabliert.


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18.04.2024 | Nachrichten
Freistellung Auszubildender vor der schriftlichen Abschlussprüfung

Am 24. April 2024 findet Teil 1 der gestreckten Abschlussprüfung der Auszubildenden zur/zum Zahnmedizinischen Fachangestellten statt. Ausbildende haben gemäß § 15 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 Berufsbildungsgesetz (BBiG) die Auszubildenden an dem Arbeitstag, der der schriftlichen Abschlussprüfung unmittelbar vorangeht, freizustellen. Alle Auszubildenden, die an diesem Termin an der schriftlichen Abschlussprüfung teilnehmen, müssen demnach am 23. April 2024 von der Ausbildung in der Praxis freigestellt werden. Dieser Tag wird nicht auf den Erholungsurlaub angerechnet. Die Freistellung kann auch nicht auf ein anderes Datum gelegt werden.

Abschlussprüfung nach neuer Ausbildungsverordnung

Prüfungen nach der neuen Ausbildungsverordnung finden in diesem Jahr erstmals statt. Die Auszubildenden legen die Abschlussprüfung in zwei zeitlich getrennten Teilen ab, in der sogenannten gestreckten Abschlussprüfung. Die Freistellung an dem Arbeitstag, der der schriftlichen Abschlussprüfung unmittelbar vorangeht, ist somit den Auszubildenden zweimal zu gewähren – am Arbeitstag vor der schriftlichen Abschlussprüfung Teil 1 und am Arbeitstag vor der schriftlichen Abschlussprüfung Teil 2.

Berufsschultag vor dem Prüfungstermin?

Die Freistellungspflicht nach § 15 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 BBiG betrifft nur den der schriftlichen Abschlussprüfung unmittelbar vorangehenden Arbeitstag. Wenn dies ein Berufsschultag ist, gibt es keinen ersatzweisen Anspruch auf eine Freistellung an einem anderen Arbeitstag. Vom Besuch der Berufsschule am Tag unmittelbar vor der schriftlichen Abschlussprüfung kann nicht befreit werden. Hier erfolgt die Freistellung vom Arbeitstag in der Praxis durch den Ausbildenden nach § 15 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BBiG bereits für den Besuch der Berufsschule.


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17.04.2024 | Nachrichten
3 Fragen an das Vorstandsmitglied Dr. Willi Scheinkönig

Vorstellung des BLZK-Vorstands 2022-2026

Wer sind die „Neuen“ im Vorstand der Bayerischen Landeszahnärztekammer? Warum engagieren sie sich ehrenamtlich für ihre Kolleginnen und Kollegen? Welche Lösungsansätze verfolgen sie bei den wichtigsten standespolitischen Problemfeldern? In der Serie „3 Fragen an …“ im Bayerischen Zahnärzteblatt (BZB) kommen die neugewählten Vorstandsmitglieder der Berufsvertretung der bayerischen Zahnärzte zu Wort – in diesem Monat Dr. Willi Scheinkönig.


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15.04.2024 | Nachrichten
Alterszahnheilkunde

GOZ aktuell

Der demografische Wandel wird künftig in vielen Bereichen eine gesellschaftliche Herausforderung darstellen. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes sinkt die Zahl der Menschen im jüngeren Alter, gleichzeitig steigt die Zahl älterer Personen. Maßgebliche Gründe für den stark wachsenden Anteil von Hochbetagten sind ein gesundheitsbewusster Lebensstil, verbesserte Arbeitsbedingungen und Fortschritte in der medizinischen Versorgung.

Mit dieser Entwicklung ändern sich auch die Anforderungen an die zahnmedizinische Behandlung. Ältere Menschen haben besondere Bedürfnisse und brauchen oftmals aufgrund von Erkrankungen mehr Zuwendung. Werden Patienten pflegebedürftig, ist ein Besuch in der Praxis meist nicht mehr möglich. Dann müssen sie zu Hause oder in einer Pflegeeinrichtung behandelt werden. Senioren hingegen, die sich noch guter Gesundheit erfreuen, können mitunter hohe Erwartungen an die zahnärztliche Versorgung stellen.

Das Referat Honorierungssysteme der Bayerischen Landeszahnärztekammer informiert in diesem Beitrag über Besonderheiten und Abrechnungsbestimmungen im Zusammenhang mit der Behandlung älterer Patienten.

Vollständiger Artikel mit den Berechnungen und Tabellen aus dem BZB

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11.04.2024 | Nachrichten
Hygiene und Nachhaltigkeit – was ist möglich?

Umweltschonende Praxisführung unter Berücksichtigung der Hygieneanforderungen

Über Möglichkeiten einer umweltbewussten Praxisführung haben wir in den letzten Ausgaben des BZBplus bereits mehrfach berichtet. Der Nachhaltigkeit sind jedoch durch die Anforderungen der Praxishygiene Grenzen gesetzt.

Klar ist, die Sicherheit der Patientinnen und Patienten sowie des Praxisteams steht bei der Behandlung immer an erster Stelle. Zudem ist nicht jede Maßnahme für alle Praxen geeignet und umsetzbar. Dennoch können Zahnarztpraxen mit ihrem Handeln die Umwelt schonen. Kosten und Arbeitsaufwand werden dabei häufg sogar reduziert.

Korrekte Einstufung der Medizinprodukte und Aufbereitung

Eine Risikobewertung und Einstufung der aufzubereitenden Medizinprodukte (Instrumente) ist gemäß RKI-Richtlinie „Anforderung an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten“ zu erstellen. Für „semikritisch“ (nicht invasiv) eingestufte Medizinprodukte (Instrumente) ist nach der Aufbereitung keine Folien-/Papierverpackung nötig. Sie müssen also auch nicht sicherheitshalber verpackt und gelagert oder gar verpackt sterilisiert werden. Bei der Nutzung eines Reinigungsund Desinfektionsgerätes (RDG) müssen semikritische Medizinprodukte nicht zusätzlich unverpackt in den Autoklaven. Nach der Aufbereitung in einem RDG mit validierten Prozessen können sie freigegeben werden.

Anders verhält es sich bei „kritisch“ (bestimmungsgemäß invasiv, in den Körper eindringend) eingestuften Medizinprodukten (Instrumenten). Diese sind stets zu verpacken.

Unser Tipp: Überprüfen Sie Ihre „Risikobewertung und Einstufung von Medizinprodukten“ unter C02b05 im QM Online. Hier fnden Sie eine detaillierte Liste zur Einordnung der Produkte. Bedenken Sie bei der Umsetzung, dass die korrekte Aufbereitung im Praxisalltag Energie und Arbeitszeit sparen kann. 

Tauchbad für Medizinprodukte

Ein weiterer Punkt ist die Nutzung eines Tauchbades mit Reinigungs- und/oder Desinfektionslösungen, wenn im Anschluss die kontaminierten Medizinprodukte (Instrumente) maschinell aufbereitet werden. Dies ist generell möglich und erlaubt, allerdings ist die Trockenablage der Instrumente ausreichend.

Werden aus Arbeitsschutzgründen die Instrumente vor der maschinellen Aufbereitung in ein (desinfzierendes) nicht fxierendes Reinigungsbad gelegt, müssen die Rückstände vor dem Programmstart sorgfältig abgespült werden, um eine Schaumbildung im RDG zu vermeiden. Andernfalls kann es zu einer Fehlermeldung kommen, die eine Wiederholung des Vorgangs erfordert.

Tägliche Feuchtreinigung der Fußböden

Laut RKI „Infektionsprävention in der Zahnheilkunde – Anforderungen an die Hygiene“ wird die allabendliche Feuchtreinigung der Praxisböden gefordert: „Für Fußböden der Behandlungsräume ist am Ende eines Arbeitstages eine Feuchtreinigung ohne Zusatz von Desinfektionsmitteln ausreichend. Gezielte Desinfektionsmaßnahmen sind notwendig, wenn eine sichtbare Kontamination des Fußbodens mit Blut, Speichel oder anderen potenziell infektiösen Sekreten vorliegt (Kat. IB)“, so die RKI-Vorgabe.

Abfalltrennung in den Praxisräumen

Was für den privaten Haushalt längst Standard ist, lässt sich ebenso in der Praxis umsetzen: das separate Sammeln von Glas, Papier, Metall und Kunststoff. Die Wertstoffe können nach der Nutzung getrennt entsorgt werden. In den Praxisräumen ist es hilfreich, wenn dazu Abfallbehälter mit eindeutiger Beschriftung bereitstehen. Nicht vergessen: Das Reinigungspersonal entsprechend instruieren, damit am Ende nicht doch alles im Restmüll landet.

Aus Gründen des Unfallschutzes ist kontaminierter und/oder feuchter Abfall in sicher umschlossenen Säcken zu verpacken. Auf Plastiksäcke können Praxen daher leider nicht verzichten. Allerdings gibt es diese mittlerweile auch aus recyceltem Material. Der Praxisabfall wird anschließend über den normalen Hausmüll entsorgt. Gebrauchte Einmal-Instrumente wie Kanülen, chirurgische Nadeln und Skalpelle werden in aller Regel verschlossen in durchstichfesten Behältern gesammelt und ebenfalls über den normalen Hausmüll beseitigt. Ausnahmen sind möglich, wenn die zuständige Landesbehörde eine abweichende kommunale Abfallsatzung erlassen hat.

Für Gefahr- und Giftstoffe gelten gesonderte Vorschriften. Diese müssen separat behandelt werden. Die Sicherheitsdatenblätter zu den jeweiligen Stoffen geben darüber Auskunft. Der Nachweis über eine sachgemäße Entsorgung bei Fachfirmen oder dem Recyclinghof muss aufbewahrt werden. Er ist auf Verlangen der Behörde vorzulegen.

Wiederverwendbare Alternativen zum Plastikbecher

Thermostabile wiederverwendbare Becher, die im RDG aufbereitet werden, sind eine gute Alternative zu Plastikbechern. Papierbecher sind nur bedingt eine umweltschonende Option, da sie in der Regel kunststoffbeschichtet sind (siehe: Nachhaltigkeit konkret Teil 3: Eine Frage des Materials). Daher müssen diese auch in den Restmüll und dürfen nicht in die Papiertonne!

Papier- oder Frotteehandtücher – je nach Nutzung

Zum Einmalgebrauch auf der Patiententoilette fnden waschbare Handtücher statt Papierservietten problemlos Verwendung. Allerdings braucht es dafür eine entsprechende Menge an Handtüchern. Ein Behältnis für die gebrauchten Tücher sollte beim Waschbecken bereitstehen. Sie müssen in der Waschmaschine der Praxis aufbereitet werden.

In den Bereichen, in denen das Personal die Hände abtrocknet, ist der Einsatz von Papierhandtüchern nötig. Bei Einmalhandtüchern kann man jederzeit auf solche aus Recyclingpapier zurückgreifen. Das schont die Umwelt.

Alte Instrumente und funktionierende Geräte

Beim Austausch alter Instrumente und Geräte brauchen diese nicht zwangsläufg im Abfall zu landen. Möglicherweise können sie an eine Spendenoder Hilfsorganisation weitergegeben werden. Dies gilt natürlich nur für Geräte, die noch funktionsfähig sind. Das Rote Kreuz, Zahnärzte ohne Grenzen oder andere Hilfsorganisationen sind bei der Vermittlung entsprechender Stellen gerne behilfich.

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Artikel aus dem BZBplus 4/2024 als PDF (141 KB)


Vorschläge, und nicht Vorschriften – Anregungen, und nicht Anweisungen:

Die Beiträge der BLZK zur Nachhaltigkeit verstehen sich ausdrücklich als Empfehlungen, die je nach individuellen Umständen in der Praxis ohne zusätzlichen Aufwand und ohne zusätzliche Bürokratie umgesetzt werden können. Sie sind nicht verbindlich.


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Röntgenstelle der Bayerischen Zahnärzte (RBZ)

Röntgenstelle der Bayerischen Zahnärzte (RBZ)

Hier finden Sie Infos zum Prüfungsablauf der Röntgengeräte in der Zahnarztpraxis, zur Handhabung von digitalen Röntgenbildern, Dokumente und Formblätter und den QSR-Leitfaden.

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Honorierung und GOZ

Honorierung und GOZ

Das Referat Honorierungssysteme hat alle wichtigen Informationen zur Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) übersichtlich zusammengefasst: z.B. GOZ-Kommentar, GOZ-Broschüre als PDF, Musterformulare und Merkblätter

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Praxisführung

Praxisführung

Arbeitssicherheit, Qualitätsmanagement, Hygiene und Strahlenschutz betreffen jede Praxis. Die BLZK will dazu beitragen, dass bei den zahlreichen Anforderungen genügend Zeit für die Hauptaufgabe des Zahnarztes bleibt: die Behandlung der Patienten.

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Schlichtungsstelle

Schlichtungsstelle

Die Schlichtungsstelle der BLZK informiert Sie über Voraussetzungen, Ablauf, Dauer und Kosten eines Schlichtungsverfahrens.

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Gutachterwesen

Gutachterwesen

Hier finden Sie die Gutachterliste mit den von der BLZK bestellten Gutachtern und Informationen zum Referat Gutachterwesen.

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ZFA-Abschluss- und Zwischenprüfung

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  • Antwort-Wahl-Aufgaben
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